Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert.
Anträge für das 4. Quartal 2020 können Sie bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at stellen.
Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.
Zur Info: Bis Ende 2020 konnten Anträge für das 2. und das 3. Quartal gestellt werden.
Näheres lesen Sie bitte hier: https://npo-fonds.at/