Die Sozialversicherung betrachtet die Leistungen von Selbsthilfegruppen als elementare Unterstützung des österreichischen Gesundheitswesens. Ihre Arbeit verdient somit größten Respekt und Anerkennung.
Daher freuen wir uns Sie heute darüber informieren zu dürfen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger beschlossen haben, ab dem Jahr 2018 Selbsthilfegruppen und -organisationen aus Mitteln der Sozialversicherung zu fördern.
Die Zuständigkeit der Fördervergabe wurde für das Bundesland Wien an die Wiener Gebietskrankenkasse übertragen. Daher können wir entsprechende Projekte Ihrer Selbsthilfegruppe im Förderjahr 2019 mit einem Höchstbetrag von EUR 2.000,- brutto unterstützen.
Beachten Sie, dass das Förderjahr 2019 in den Zeitraum von 01.12.2018 bis 30.11.2019 fällt.
Ihr Förderantrag muss samt aller notwendigen Unterlagen (siehe Antrag) bis spätestens 17.09.2018 bei uns eingelangt sein.
Über die Förderentscheidung werden Sie von uns spätestens Anfang Oktober 2018 informiert.
Im Anhang finden Sie den Förderantrag und entsprechende Informationen und Anleitungen dazu.
Nehmen Sie von diesem Angebot aktiv Gebrauch und kommen Sie bei offenen Fragen auf uns zu (Ansprechpartnerin: Tatjana Schmidhofer, MA unter selbsthilfegruppen@wgkk.at oder 01/601 22 3939).