Die Österreichische Sozialversicherung stellt der Selbsthilfe ab 2018 jährlich 420.000 Euro für die Umsetzung von Aktivitäten zur Verfügung. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die neu eingerichtete Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS).
Den „Online-Antrag auf Gewährung einer Förderung für bundesweite themenbezogene Selbsthilfe-Organisationen“ für die Förderperiode 2018 können Sie bereits jetzt unter folgendem Link abrufen: https://eval.goeg.at/index.php/561683?lang=de
Die Einreichfrist für Förderungen für das Jahr 2018 ist der 28.02.2018. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel erfolgt voraussichtlich im April 2018.
Im "ÖKUSS - Leitfaden zur Förderung bundesweiter Selbsthilfeorganisationen" finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen für antragstellende Organisationen sowie zu den förderbaren Aktivitäten.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an das Pro Rare Team oder an
Mag. Gudrun Braunegger-Kallinger
Gesundheitsreferentin Gesundheit Österreich GmbH / Fonds Gesundes Österreich
Aspernbrückengasse 2/7, 1020 Wien
Tel.: +43 1 895 04 00-735, E-Mail: gudrun.brauneggergoeg.at