lassen sie sich fördern!

23. Januar 2018

Die Österreichische Sozialversicherung stellt der Selbsthilfe ab 2018 jährlich 420.000 Euro für die Umsetzung von Aktivitäten zur Verfügung. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die neu eingerichtete Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS).

Den „Online-Antrag auf Gewährung einer Förderung für bundesweite themenbezogene Selbsthilfe-Organisationen“ für die Förderperiode 2018 können Sie bereits jetzt unter folgendem Link abrufen: https://eval.goeg.at/index.php/561683?lang=de

Die Einreichfrist für Förderungen für das Jahr 2018 ist der 28.02.2018. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel erfolgt voraussichtlich im April 2018.

Im "ÖKUSS - Leitfaden zur Förderung bundesweiter Selbsthilfeorganisationen" finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen für antragstellende Organisationen sowie zu den förderbaren Aktivitäten.

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an das Pro Rare Team oder an

Mag. Gudrun Braunegger-Kallinger

Gesundheitsreferentin Gesundheit Österreich GmbH / Fonds Gesundes Österreich

Aspernbrückengasse 2/7, 1020 Wien

Tel.: +43 1 895 04 00-735,  E-Mail: gudrun.brauneggergoeg.at

tatatata - der europlan-bericht 2017 ist da!

  • Die Ergebnisse der 2. österreichischen EUROPLAN-Konferenz in Wien zum Thema "Soziale Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen" 12/05/2017

newsletter schwerpunkte und netzwerke für seltene erkrankungen

  • Die vierte Ausgabe des Newsletters fokussiert auf den 8. Kongress für seltene Erkrankungen, der vom 19.-21. Oktober 2017 in Wien stattfand und auf dort diskutierte Themen. 12/05/2017

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