Gesundheitsministerium definiert Covid-19-Risikogruppe

13. Mai 2020

Covid-19-Risikogruppe ist definiert

"Für Mitglieder der Risikogruppe gelten während der Corona-Krise Ausnahmeregeln. So sollen sie zum Schutz vor einer Ansteckung von der Arbeit freigestellt werden oder, wenn möglich, von zu Hause arbeiten. Betroffene sollen vom Sozialversicherungsträger über ihren Status informiert werden, der Arzt kann dann ein Risikoattest ausstellen." So berichtet der Standard. 

 

Im Bundesgesetzblatt ist nun ganz klar definiert, welche Betroffenen zur Covid-19-Risikogruppe zählen.

Hier geht's zum Bundesgesetzblatt!

 

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