„Patient:innenorganisationen: Zaungäste oder Partner im österreichischen Gesundheitswesen?“ Unter diesem Titel untermauert ein Rechtsgutachten nun erstmals die langjährige Forderung nach aktiver und gesetzlich legitimierter Partizipation von Patient:innenorganisationen im Gesundheitswesen.
Das Gutachten wurde von der renommierten Anwältin Dr.in Maria-Luise Plank erarbeitet; Claas Röhl, stv. Obmann Pro Rare Austria, und Elisabeth Weigand, Geschäftsführung, fungieren als Co-Autor:innen. Eine finanzielle Unterstützung konnte dafür von PHARMIG und FOPI gewährt werden.
Patient:innenorganisationen haben eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Betroffenen und dem Gesundheitssystem, bieten Patient:innen gezielte Hilfsmaßnahmen und vertreten deren Interessen nach außen. Trotzdem werden sie derzeit vielfach als „Laien“ eingestuft und können daher ihre wichtige Rolle im Gesundheitssystem nicht bestmöglich wahrnehmen.
Deshalb fordern Patient:innenorganisationen die gleichberechtigte Teilhabe und den Zugang zu relevanten wissenschaftlichen Informationen, die aktive Mitwirkung an Forschung und Entwicklung sowie das Mitspracherecht bei Entscheidungen zur Kostenerstattung.
In einem Presse Round-Table wurde das Gutachten nun vorgestellt, erläutert und mit konkreten Beispielen anschaulich gemacht.
Gesprächspartner:innen waren:
▪️ RA Dr.in Maria-Luise Plank, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Pharma- und Gesundheitsrecht
▪️ Mag.a Elisabeth Weigand, MBA, Geschäftsführerin Pro Rare Austria
▪️ Hon. Prof. (FH) Dr. Bernhard Rupp, MBA, Leiter der Abteilung Gesundheitspolitik, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
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Zum gesamten Rechtsgutachten
Artikel in der Fachzeitschrift „Recht der Medizin“: Webshop, Rechtsdatenbank