Die österreichische Sozialversicherung betrachtet die Leistungen von Selbsthilfegruppen als wichtige Unterstützung des Gesundheitswesens. Ihre Arbeit verdient somit größten Respekt und Anerkennung.
Daher haben die österreichischen Sozialversicherungsträger beschlossen auch im Jahr 2020 Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen zu fördern.
Die Zuständigkeit der regionalen Fördervergabe wurde für das Bundesland Wien an die Wiener Gebietskrankenkasse übertragen. Daher können entsprechende Projekte von Selbsthilfegruppen im Förderjahr 2020 unterstützt werden.
Das Förderjahr 2020 fällt in den Zeitraum von 01.12.2019 bis 30.11.2020.
Förderantrag
Der Förderantrag muss samt aller notwendigen Unterlagen (siehe Antrag) bis spätestens 16.09.2019 – 08.00 Uhr eingelangt sein.
Über die Förderentscheidung werden Sie nach Abhaltung des Entscheidungsgremiums sobald wie möglich informiert.
Im Anhang finden Sie den Förderantrag sowie alle Details zu förderwürdigen Projekten. Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Anträge gibt. Den Antrag für Selbsthilfegruppen und den Antrag für Selbsthilfeorganisationen.
Persönliche Beratung
Für Fragen zur Förderung bzw. zum Antrag stehen Ihnen folgende Termin zur Verfügung.
Mo, 05.08.2019 - 15.30-17.30 Uhr
Mo, 26.08.2019 - 15.30-17.30 Uhr
Di, 10.09.2019 - 15.30-17.30 Uhr
Für die Termine müssen Sie sich anmelden – Termine ohne Anmeldungen können nicht stattfinden.
Kontakt
Natürlich gibt es Informationen auch telefonisch unter 01 601 22 3939 oder per E-Mail unter selbsthilfegruppenwgkk.at .